Geschäftsbedingungen (AGB)

Saison 2011/12
  • Kinder unter 6 Jahre, geb. nach dem 26.11.2005 fahren kostenlos. Kinder unter 8 Jahre, geb. nach dem 26.11.2003 erhalten einen kostenlosen Skipass für den Zeitraum, für den eine erwachsene Begleitperson einen Skipass erwirbt. (Ausgenommen sind Stundenkarten, ½-Tages- und Tageskarten, Gruppenkarten, Saisonwahlabos, sowie Saisonkarten. Für diese Skipässe sind ein Foto und Ausweis erforderlich). Kinderpreise gelten ab 6 Jahren bis zum 15. Lebensjahr, geb. nach dem 26.11.1995 – bei Kindern ab 14 Jahren ist ein Ausweis erforderlich.
  • Mit der Annahme des Skipasses für das minderjährige Kind erklärt der erwachsene Empfänger die Bestimmungen für Fahrgäste zu kennen und ohne Einschränkungen zu akzeptieren, die Verantwortung bei Benützung der Anlage durch das Kind zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass die Benützung der Anlagen unter direkter Beaufsichtigung erfolgt.
  • Senioren gelten ab 61 Jahre, geb. vor dem 26.11.1951.
  • Ermäßigungen gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises.
  • Ermäßigungen jeder Art werden nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweises gewährt. Selbsterklärungen werden nicht angenommen. Die an der Ermäßigung interessierte Person muss an der Kassa anwesend sein.
  • Gruppenermäßigung ab 15 Personen auf Anfrage. Auf alle Spezialangebote werden keine weiteren Ermäßigungen oder Freikarten gewährt.
  • Für alle Skipässe ab 5 Tagen ist ein Lichtbild erforderlich (wird vor Ort aufgenommen). Der Skipassinhaber muss den Skipass bei Aufforderung des Liftpersonals oder der Inspektoren an den Anlagen vorweisen und die eigene Identifizierung ermöglichen.
  • Der Skipass ist ein persönlicher Ausweis. Er ist weder übertragbar noch umtauschbar. Es besteht keine Möglichkeit, die Gültigkeitsdauer der erworbenen Skipässe zu verkürzen oder zu verlängern. Verlorene, gestohlene, vorsätzlich beschädigte oder entzogene Skipässe werden weder rückerstattet noch ersetzt. Bei jedem Missbrauch kann der Skipass annulliert werden. Zivil- und Strafrechtliche Maßnamen bleiben vorbehalten.
  • Der Skipass ist nur während den normalen Betriebszeiten gültig.
  • Die 3-Stunden-Karte gilt ab Entwertung am Lift.
  • Alle Skipässe (ausgenommen Einzelfahrten) werden auf berührungslosen, wieder verwendbaren Keycards ausgegeben. Zusätzlich zum Kartenpreis ist ein Pfand von 5,00 € zu bezahlen. Das Pfand wird bei Rückgabe des unbeschädigten Datenträgers zur Gänze rückerstattet.
  • Der Skipass wird nur bei Skiunfällen ab dem Datum der Hinterlegung an der Kassa rückvergütet. Dazu ist ein ärztliches Attest, ausgestellt von einem Arzt, der im Tauferer-Ahrntal oder im Krankenhaus, wo der Verletzte eingeliefert wurde tätig ist, erforderlich. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss hervorgehen, dass der Skipassinhaber auf Grund der Verletzung nicht mehr Ski laufen kann. Begleitpersonen oder Familienmitglieder haben kein Anrecht auf Rückvergütung. Die Errechnung des Rückerstattungsbetrages erfolgt auf Grund des Preises der bereits abgefahrenen Skipasstage. Für das Stunden-Ticket, den ½-Tages- und Tages-Skipass ist keine Rückerstattung möglich.
  • Bei Benützung der Skipässe im Skigebiet Klausberg müssen die dort geltenden Bedingungen eingehalten werden.
  • Laut Preisliste (Irrtum vorbehalten). Bei Überschneidung zwischen Haupt- und Nebensaison wird vom Kassencomputer ein Mischpreis errechnet.
  • Das Ticket erfüllt die Auflagen der Steuerquittung (Dekret vom 30. Juni 1992).
  • Die Benutzung der Skipässe setzt die Kenntnis und die Annahme der Verkaufsbedingungen voraus.
  • Die laut Art. 13 des Gesetzesdekretes 196/2003 vorgeschriebenen Informationen liegen im Skipassbüro auf und sind auf der Internetseite www.speikboden.it aufgelistet. Im Sinne des Art. 23 des Gesetzesdekretes 196/2003 willigt der Skipasskäufer ein, dass die persönlichen Daten für Marketingzwecke verwendet werden können.
  • Die Einstufung der Pisten ist unverbindlich und hat nur hinweisenden Charakter. Es wird nicht die Befahrbarkeit aller Pisten garantiert. Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren der Skipisten außerhalb der Betriebszeiten (vor 8:30 Uhr und nach 16:30 Uhr) verboten.
  • Der Wintersportler fährt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er weder andere Personen gefährdet, noch Personen oder Sachen Schaden zufügt. Der Skifahrer hat die Fahrweise seinem Können anzupassen und die Gelände-, Sicht-, und Schneeverhältnisse, sowie die durch Hinweistafeln gebotenen Vorschriften zu beachten. Die F.I.S. Pistenregeln und das Landesgesetz für Skipistenordnung sind einzuhalten.
  • Das Verlassen der Skipisten ist auf Grund der Lawinengefahr und zum Schutz von Flora und Fauna untersagt.
  • Skipässe erhalten Sie durchgehend von 8:15 Uhr bis 17:00 Uhr.
  • Die Liftanlagen sind durchgehend von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr in Betrieb. Die letzte Talfahrt erfolgt um 16:45 Uhr (Kabinenbahn "Speikboden").
  • Keine Entschädigungen bei Betriebseinschränkungen jedweder Art. Es wird nicht dafür gehaftet, dass alle Anlagen im Skipassverbund "Tauferer Ahrntal" in Betrieb und alle Pisten befahrbar sind.
  • Zu Saisonbeginn und Saisonende ist die Schließung von Anlagen und eingeschränkter Skibetrieb möglich. Die Skipässe sind an jenen Anlagen, bei welchen die Schneelage und die ausreichende Skifahreranzahl den Betrieb ermöglichen bis zum 13.04.2012 gültig.
  • Beschwerden oder Anregungen sind schriftlich mit Angabe der Adresse an folgende Anschrift zu richten: Speikboden AG, Drittelsand 7, I-39032 Sand in Taufers (BZ) oder E-Mail an info@speikboden.it oder Fax +39 0474 679 018.
Preisliste für Erwachsene, Kinder und Senioren Preisliste für Erwachsene, Kinder und Senioren
Preisliste für Schülergruppen Preisliste für Schülergruppen
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